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Hochzeitsüberraschungen
/ Hindernisse / Stolpersteine / Spalier / Wegsperren / Brautaufhalten / Aufgaben für das Paar
Vier Seiten Überraschungen: 1
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Nachbarn, Verwandte
und der Freundeskreis des Paares lassen sich gern etwas einfallen, wie Sie das Brautpaar überraschen. Mit derartigen speziellen Aufgaben und
Hindernissen überfallen sie das Brautpaar am Polterabend, nach dem Standesamt
bzw. nach der kirchlichen Zeremonie oder auf dem Hochzeitsball.
Hier: Allgemeine
Regeln für Hochzeitsüberraschungen
Überraschen Sie nur das Paar! / Stören Sie nicht! / So geht Hochzeitsüberraschung!
Auf
den nächsten Seiten beschreibe ich bekannte sowie ganz neue Hochzeitsüberraschungen, Hochzeitshindernisse und Hochzeitsaufgaben.
Auf
Seite 2:
Hindernisse, Wegsperren, Barrieren
· Rosenparcours / · Hochzeits-Scrabble
/ Das Liebesherz
· Über die Schwelle / · Erst mal blasen / · Holzstammsägen
Auf Seite 3:
Böse Geister - Gute Wünsche
· Nettigkeiten in Dosen / · Orakel
/ · Luftballons / · Spalier
· Schornsteinfeger / · Reis werfen / · Blechdosen / · Hupkonzert
Seite 4: Die Brautentführung
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Weiter zu > Allgemeine Regeln für Hochzeitsüberraschungen
Für
welche Hochzeitsüberraschung Sie sich auch entscheiden - diese Regeln sollten Sie jedenfalls beachten:
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Regel Nr. 1: Überraschen Sie nur das Paar!
Derartige
„Hochzeits-Hürden“ dürfen für das Paar überraschend kommen; die
beiden Hochzeiter brauchen also vorher nicht Bescheid wissen, was auf sie zukommt.
Aber der Hochzeitsplaner, der Zeremonienmeister oder die
Trauzeugen sollten durch Ihre Spieleinlage nicht überrascht sein.
Diese Aktionen müssen mit den Personen, die für den Gesamtablauf der
Hochzeitsfeierlichkeiten verantwortlich sind, abgesprochen sein. Diese wissen auch, ob die
Überraschung bzw. die Aufgabe zum Paar passt und an welcher Stelle der Spaß stattfinden kann.
Falls man Räumlichkeiten des Standesamtes oder die Kirche bzw. den
Kirchhof einbezieht, sollten frühzeitig auch die Standesbeamten bzw. Küster
oder Geistlichen über die geplanten Spiele informiert werden.
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Die kleinen religiösen
Geschenke
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Weiter zu > Stören Sie nicht die standesamtliche oder kirchliche Zeremonie!
> zum Seitenanfang
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Regel
Nr. 2: Stören
Sie nicht!
Standesbeamte und Geistliche klagen immer wieder darüber, dass Personen,
die eine Überraschung planen, die standesamtliche Zeremonie bzw. kirchliche Feier stören.
Selbst wenn eine Hochzeitsüberraschung erst im Anschluss
an die feierliche Zeremonie stattfindet, sind die Akteure schon
während der feierlichen Zeremonie intensiv mit ihren Unterlagen bzw. Materialien beschäftigt. Gegen Ende der
Zeremonie werden sie nervös und unachtsam und warten nur auf den Zeitpunkt, frühzeitig die Feier
verlassen zu können, um draußen Ihr Spalier, ihre Wegsperre oder Aufgabe zu präsentieren.
Ich habe selbst als Pfarrer solche Störungen oft erlebt.
Die Bitte ist also:
Der
Freundeskreis, der die Überraschung durchführt, sollte nicht vor Ende der Feier "still und
unauffällig" den Saal verlassen - das klappt nicht und stört auf jeden Fall.
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Einen echten Stern schenken:
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Weiter zu > So geht es - Wie Ihre Überraschung zum Erfolg wird!
> zum Seitenanfang
Drei
elegante Möglichkeiten gibt es, die Hochzeits-Überraschung vorzubereiten
- ohne die standesamtliche bzw. kirchliche Zeremonie zu stören
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So
geht es:
1. Die "Überrascher" verlassen das Trauzimmer oder in der Kirche
erst nach Beendigung der Zeremonie.
Sie
bitten die Standesbeamten, die Geistlichen oder andere Gäste, das Paar nach Ende der Zeremonie noch einige
Minuten im Trauzimmer oder in der Kirche aufzuhalten. Dann können auch Sie bis zum Ende der Zeremonie
bleiben und haben doch noch etwas Zeit, danach Ihre Überraschung draußen vorzubereiten.
2.
Die "Überrascher" bleiben vor dem Trauzimmer oder vor der Kirche und nehmen nicht an der Zeremonie teil.
Die Überraschung am Ausgang des Standesamtes oder der
Kirche wird von Personen durchgeführt, die nicht an der Zeremonie teilnehmen. Diese Gruppe hat dann Zeit in aller Ruhe die Materialien für
das "Brautaufhalten" oder die Wegsperre oder das Fliegenlassen der Tauben bzw. Luftballons vorzubereiten.
3.
Die "Überrascher" lassen sich von den Standesbeamten oder den Geistlichen ein Zeichen geben, wenn sie das Trauzimmer oder den Kirchsaal verlassen können.
(Dies ist die beste
Möglichkeit.) Berichten Sie dem Standesbeamten / der Standesbeamtin oder
dem Pfarrer / der Pfarrerin von Ihrem Vorhaben. Sprechen Sie mit diesen
Personen ab, wann Sie den Saal bzw. die Kirche störungsfrei verlassen
können. Der Standesbeamte kann Ihnen dann ein Zeichen geben. In der Kirche wird
der Pfarrer Sie wohl nach dem Schlusssegen entlassen. Alle anderen Gäste
werden noch das musikalische Nachspiel anhören (bzw. die Nachbemerkungen des Geistlichen), bevor das aus der Kirche auszuziehen.
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Hier
finden Sie viele Hochzeitsüberraschungen mit allen Informationen, die man dazu wissen muss:
>
Seite 2: Hindernisse / Wegsperren
(Rosenparcours / Hochzeits-Scrabble / Liebesherz / Über die Schwelle / Luft holen / Holzstammsägen)
> Seite 3: Böse Geister - Gute
Wünsche (Luftballons gen Himmel / Spalier / Nettigkeiten in Dosen
/ Orakel / Schornsteinfeger / Reis werfen / Blechdosen an der Hochzeitslimousine
/ Hupkonzert) > Seite 4: Brautentführung
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