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"In guten wie in schweren Tagen"
Wichtige Vorsorgemaßnahmen für (zukünftige) Ehepaare
Ihr plant gerade eure Hochzeit, schwebt also natürlich auf Wolke 7. und wisst, dass eine wunderbare gemeinsame Zeit vor euch liegt. Ihr freut euch darauf, auf dem Standesamt und vielleicht auch vor dem Traualtar ewige Liebe zu geloben - eine Liebe, die euch in guten und in schweren Tagen durch das Leben tragen wird. Die "guten Tage" werdet Ihr leicht durchschreiten - doch bedenkt auch, dass jedes Leben und Zusammenleben "schwere Tage" mit sich bringt. Zur gemeinsamen Lebensplanung gehört auch, für die düsteren Tage des Lebens vorzusorgen. Dann wird der Ernstfall wenigstens formell und finanziell leichter zu bewältigen sein.
Folgende Vorkehrungen sollten Paare unbedingt rechtzeitig treffen!
Der Gedanke an einen Ehevertrag trifft oft auf Widerwillen. Kein Wunder, denn irgendwie räumt man mit ihm ja ein, dass es eben doch nicht die Partnerschaft für immer sein könnte. Und das ist Paaren vor der Hochzeit natürlich unvorstellbar. Aber aktuell werden statistisch fast 40 % der Ehen in Deutschland wieder geschieden und auch diese Paare haben sich das bei der Hochzeit nicht so vorgestellt. Im Fall der Fälle kann der Ehevertrag viel Ärger und Auseinandersetzungen ersparen und damit zumindest ein friedliches Auseinandergehen begünstigen.
Bedenkt auch: Ein Ehevertrag regelt nicht nur den Scheidungsfall, sondern kann auch beim Thema Erbe und bei geschäftlicher Selbstständigkeit eines Partners entscheidend sein. Wird der am Ende gar nicht gebraucht, so hat man auch nichts verloren - das hat ein Ehevertrag mit jeder Versicherung gemeinsam.
Unfall oder Krankheit können plötzlich dazu führen, dass ein Ehepartner nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln und für sich entscheiden kann. Anders als oft angenommen, kann der andere Partner ihn dann nicht automatisch rechtlich vertreten und zum Beispiel über medizinische Eingriffe entscheiden. Fehlen entsprechende Dokumente, wird gerichtlich ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Dieses Verfahren kostet im Ernstfall wertvolle Zeit und im schlimmsten Fall erhält sogar eine völlig fremde Person das Betreuungsrecht. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sollten deshalb unbedingt vorhanden sein. Banken verlangen zusätzlich häufig eine separate Vollmacht, um beispielsweise auf Konten zugreifen zu können.
Auch wenn dieses Thema unangenehm ist, wer sich rechtzeitig mit dem eigenen Tod auseinandersetzt, kann den Hinterbliebenen viele Schwierigkeiten ersparen. Je besser die Vorsorge, desto weniger muss der Hinterbliebene Partner in der ohnehin schon schwierigen Situation noch regeln. Das betrifft unter anderem das Wie und Wo der Bestattung. Auch für die Kosten der Beisetzung lässt sich durch entsprechende Rücklagen oder Verträge vorsorgen. Das geht zum Beispiel direkt beim gewünschten Beerdigungsunternehmen. Wer also beispielsweise für Bestattungen in Köln vorplant, kann sich bei örtlichen Anbietern informieren.
Das Testament ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Sterbevorsorge. Ist kein Testament vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein und das ist nicht in jedem Fall die sinnvollste Variante. Wichtig für Paare mit Kindern ist in diesem Zusammenhang auch eine Sorgerechtsverfügung. Mit ihr kann festgelegt werden, wer das Sorgerecht für Hinterbliebene minderjährige Kinder bekommen soll, falls beiden Elternteilen etwas zustößt. Fehlt sie, entscheidet ein Gericht über die Vormundschaft.
Natürlich möchte man gemeinsam alt werden und für die meisten Ehepaare erfüllt sich dieser Wunsch. Eine Garantie für dieses Glück gibt es aber nicht. Es wird so sein, dass ein ein Partner früher als der andere stirbt. Für den Hinterbliebenen kann das große Auswirkungen auf die Altersversorgung haben. Das gilt insbesondere dann, wenn der jeweilige Partner das Berufsleben zurückgestellt hat, um für die Kinder da zu sein. Für ihn hat sich die Rente entsprechend verkleinert. Finanzielle Vorsorge ist also auch für diesen Fall wichtig.
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