hochzeitsfluesterer.de

»ZUR STARTSEITE  »Ehevertrag  »Brautkleid  Ehefinanzen Steuerklassen  »Accessoires  »TRAUSPRÜCHE  »Blumenkinder  »HochzeitsSpiele  »HochzeitsÜberraschungen

Finanzen / Ehe-Konto / Steuerklassen

Kontoführung und Steuerklassen

Finanzplanung vermeidet Konflikte!

Gemeinsame Ehefinanzen?

Steuerliche Veranlagung der Eheleute!

Den Umgang mit Finanzen gemeinsam planen!

Was ändert sich mit der Ehe - Was müssen Paare beachten?

Für das Hochzeitsfest gibt es unzählige Dinge zu bedenken und zu regeln. Sie als Brautpaar werden durch die vielfältigen Aspekte der Hochzeitsplanung ganz schön in Anspruch genommen.

Ein wichtiger Bereich der Hochzeitsvorbereitungen betrifft den schnöden Mammon. Es gilt, einen Kostenplan aufzustellen, Einsparmöglichkeiten abzuwägen, die Kosten der Hochzeitsfeierlichkeiten stets im Blick zu haben und vieles mehr, was das Geld betrifft. Und doch sollten Sie schon frühzeitig vor dem Hochzeitstermin, daran denken, wie Sie Ihre finanzielle Situation nach der Eheschließung regeln möchten. Dieser Punkt kann schon jetzt - Monate vor dem Hochzeitstermin - auf der Checkliste stehen. Denn das gemeinsame Leben als Ehepaar bringt insbesondere im Bereich der Finanzen bedeutende Änderungen mit sich. Auch diesbezüglich gilt es, so manches Detail zu planen.

 

Gemeinsam planen - Unsicherheiten besprechen und klären!

Geldsach mit Spruch

Die Vermählung ist einer der bedeutendsten Schritte, die Menschen im Leben tun. Solche grundlegenden Entscheidungen und Veränderungen sind oft von kleinen oder großen Krisen begleitet - das ist ganz verständlich.

Ich höre oft, dass kleine Krisen schon im Rahmen der Hochzeitsplanungen auftreten, größere dann nach der Eheschließung. Geld ist zwischen Paaren einer der häufigsten Konfliktpunkte. In so manchern Beziehungen hängt hin und wieder der Haussegen schief, weil die Finanzen Fragen aufwerfen, auf die man keine gemeinsame Antwort findet. Etwa 56 Prozent der Verheirateten geben an, dass es wegen der Finanzen oftmals Unstimmigkeiten gibt oder dass eine angespannte finanzielle Situation sogar den Bestand der Partnerschaft in Gefahr bringt.

Bekannt ist das Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf"! Doch Partnerschaft und Liebe sind weit mehr als Freundschaft und sollten vom Geld keine Bedrohung erfahren. Voraussetzung ist, dass Ihr eure finanziellen Fragen gemeinsam besprecht und einvernehmlich klärt. Haben Paare schon vor der Eheschließung einen gemeinsamen Haushalt geführt, sind einige der wichtigsten Fragen für den Alltag bereits geklärt worden. Doch die Bereiche Eigentum, Bankkonten, Steuern und Erbschaft stehen mit der Eheschließung auf einer veränderten Grundlage. Haben Braut und Bräutigam z. B. schon vor der Eheschließung ein gemeinsames Konto gehabt, so ändern sich die rechtlichen Grundlagen für dieses Konto durch die Trauung. Ein gemeinsames Bankkonto unverheirateter Paare unterscheidet sich rechtlich deutlich von einem gemeinsamen Konto der Eheleute - wie Ihr weiter unten sehen werdet. Es ist also unabdingbar, dass für die Finanzen (neue) Reglungen abgesprochen und umgesetzt werden.

Das neue Ratgeber-Buch der Rechtsanwältin Karin von Flüe beleuchtet ausführlich, was unter rechtlichen (finanziellen) Aspekten bei der Eheschließung zu bedenken ist:

HEIRATEN - was Partner wissen müssen

 

Gemeinsames Konto oder getrennte Finanzen?

Die Kontoführung nach der Eheschließung ist ein Thema, welches Paare klären müssen.

Hat man schon als unverheiratetes Paar zusammengelebt und Reglungen für die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen gefunden, so könnte man es ja in dieser eingespielten Weise weiter so handhaben - wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht wären! Es gibt für Ehepaare verschiedene Kontoführungsmodelle, die alle ihre Vor- und Nachteile haben und sich unterschiedlich gut an die jeweilige Lebenssituation eines verheirateten Paares anpassen. Ich gebe hier einen groben Überblick, damit Ihr seht, in welche Richtung Ihr weiterdenken könnt.

 

A) Getrennte Bankkonten

Jeder Partner hat sein Girokonto

Kontokarte-mein-Konto

Wann sind getrennte Girokonten sinnvoll?

Wenn beide Partner bezahlte Jobs haben, sind getrennte Girokonten zu erwägen, da auch in der Ehe rechtlich gesehen jedem Partner das Gehalt gehört, das er verdient.

Ist einer der Ehepartner beruflich selbständig oder übt eine freiberufliche Tätigkeit aus, so ist ein eigenes Konto sehr sinnvoll. Denn dann haftet der Ehepartner nicht für eventuelle Verluste. Besonders in diesem Fall sollte man sich auch mit dem Thema Ehevertrag beschäftigen. Zudem hat man mit einem separaten Konto einen klaren Überblick über die Einkünfte. Damit werden Einkommen und Verluste auch für die Steuererklärung deutlicher. Gleiches gilt, wenn man durch Nebentätigkeiten bemerkenswerte Einkünfte erzielt, z. B. durch Handeln im Internet oder durch Werbeeinnahmen die ein YouTube-Kanal, Facebook oder die eigene Webseite einbringen.

 

Wenn die Eheleute steuerlich getrennt veranlagt werden möchten, empfehlen sich getrennte Girokonten.

Getrennte Girokonten sind auch sinnvoll, wenn das Paar getrennte Einkommenssteuererklärungen abgeben möchte. Das ist der Fall, wenn man bei Abgabe der Einkommenssteuererklärung angibt, dass man keine Zusammenveranlagung wünscht. Dann füllt jeder Partner seine eigene Einkommenssteuererklärung aus. Bei dieser Einzelveranlagung kann man nur die Sonderausgaben und Aufwendungen geltend machen, die auf eigenen Verpflichtungen beruhen und die man selbst wirtschaftlich trägt. Werden Aufwendungen von einem gemeinsamen Konto gezahlt, so ist die verlangte Trennung und Aufteilung der Ausgaben nicht so einfach; da bringen getrennte Konten mehr Übersichtlichkeit.

Der Regelfall ist allerdings, dass Ehegatten/Lebenspartner die steuerliche Zusammenveranlagung wählen, da diese Veranlagungsart für Eheleute üblicherweise die finanziell günstigere ist.

Finanzielle Verbundenheit trotz getrennter Konten!

Durch die Eheschließung ist man finanziell mit dem Partner verbunden. Getrennte Konten helfen zwar, dass man einen Überblick über die eigenen Finanzen hat - sie setzen allerdings die gemeinsamen finanziellen Rechte und Pflichten der Eheleute nicht außer Kraft.

Eheleute sind trotz getrennter Bankkonten finanziell mitverantwortlich für die Einkäufe des Partners, die durch das gemeinsame Leben bedingt sind. Für z. B. Lebensmittel, Möbel, Stromkosten, Küchengeräte, Haushaltsgeräte steht man finanziell ein - egal, ob die Einkäufe miteinander abgesprochen waren oder von einem Partner eigenmächtig geschahen. Solche Anschaffungen, die unabhängig von der Kontoreglung beide Partner betreffen, heißen juristisch "Schlüsselgewaltgeschäfte". Dazu gehört auch die Kleidung, die jeder für sich oder für Familienmitglieder (Kinder) anschafft. Solche Einkäufe tätigt man also am besten einvernehmlich, denn es sind gemeinsame Anschaffungen, auch wenn man sie mit dem eigenen Geld vom eigenen Girokonto bezahlt. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer auf das Konto des Partners zugreifen.

Unabhängig von der Reglung der Bankkonten, stehen Eheleute also mit dem eigenen Kapital für Einkäufe des Partners ein. Anders ist dies bei Anschaffungen, die nichts mit der gemeinsamen Haushaltsführung zu tun haben. Kauft z. B. der Ehemann sich ein Motorrad oder eine teure Armbanduhr oder die Ehefrau ganz für sich allein einen Sportwagen bzw. ein luxuriöses Colliers, so ist jeder allein finanziell verantwortlich. Der Ehegatte haftet mit seinem Geld nicht!

 

Gegenseitiges Vertrauen trotz separater Finanzen!

Im Jahr 2016 befragte hochzeit-trauung.de 316 Ehepaare im Alter von achtzehn bis siebenundfünfzig Jahren auch danach, wie sie ihre privaten Finanzen regeln. Nur 120 Paare gaben an, ausschließlich ein gemeinsames Girokonto zu besitzen; das sind 38 Prozent.

Die Befragung von hochzeit-trauung.de zu getrennten und gemeinsamen Konten von Eheleuten ist nicht repräsentativ. Doch es ist ein deutlicher Trendzu getrennten Konten ablesbar: Untersuchungen früherer Jahre belegten, dass weit mehr als die Hälfte der deutschen Ehepaare nur ein gemeinsames Konto hatten.

Die Praxis, dass jeder Ehepartner über ein eigenes Girokonto verfügen möchte, nimmt eindeutig zu. Das mag viele Gründe haben, doch es ist kein Mangel an Vertrauen, das betonen Befragte energisch. Das Vertrauen in den Ehepartner kann man deutlich machen, indem man ihm eine Verfügungsgewalt über das Konto einräumt. So gibt man seine finanzielle Identität nicht auf und zeigt trotzdem die vertrauensvolle Verbundenheit. Bezieht diese Möglichkeit in die Gespräche mit eurem Partner und der Bank ein.

B) Gemeinschaftskonto für Ehepaare

Kontokarte-gemeinsames-Konto

Viele Ehepaare haben lediglich ein gemeinsames Girokonto. Sie lösen nach der Eheschließung ihre Konten auf und eröffnen ein neues, in das beide bisher bestehenden Konten überführt werden oder sie lösen nur ein Konto auf und nutzen das andere bestehende Konto als Gemeinschaftskonto, das nun auf beide Namen lautet.

Wenn beide Partner auf ein gemeinsames Konto zugreifen, muss Übereinkunft über die Einnahmen und Ausgaben herrschen. Ist ein Partner zum Beispiel deutlich sparsamer als der andere, kann dies bei einem gemeinsamen Konto durchaus zu Konflikten führen. Das Guthaben besitzt man gemeinsam, aber auch die Minusbeträge, falls das Konto überzogen wird. Die Eheleute haften füreinander - das betrifft jede Anschaffung und Ausgabe und auch eventuelle Schulden des Partners. Weiter oben haben wir beschrieben, warum daher in manchen beruflichen Situationen von einem solchen Gemeinschaftskonto abzuraten ist.

Ob ein gemeinsames Konto die richtige Wahl ist oder ob sich jeder mit einem separaten Konto wohler fühlt, muss jedes Paar für sich entscheiden und man sollte sich bei der Entscheidung uneingeschränkt einig sein. Bei der Entscheidungsfindung fragt man sich: Wieviel finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit möchte ich? Kann ich das mit einem eigenen Konto besser verwirklichen? Wieviel Freiheit gestehen wir uns bei einem Gemeinschaftskonto zu?

Auch die Frage nach Kontoführungsgebühren und Guthabenerträgen sollte bei der Wahl eines Kontomodelles nicht ganz außer Acht gelassen werden. Je nach Angebot der einzelnen Banken und Kreditinstitute kann ein gemeinsames Konto teurer oder auch einträglicher sein als getrennte Bankverbindungen. Mit einem Gemeinschaftskonto Vergleich kann man leicht herausfinden, welche Konditionen besonders günstig sind und womit man als Paar im Alltag gerne arbeiten möchte.

 

C) Haushaltskonto - Der goldene Mittelweg

Das Drei-Konten-Modell

Kontokarte-Haushaltskonto

Es gibt bezüglich der Girokonten für Eheleute einen goldenen Mittelweg. Diesen wählen zunehmend mehr Eheleute: Beide Partner behalten ihr eigenes Girokonto und nach der Eheschließung wird zusätzlich ein gemeinsames Haushaltskonto eröffnet. Für dieses dritte Konto sind beide verfügungsberechtigt. Von diesem gesonderten Gemeinschaftskonto werden alle gemeinsamen Fixkosten wie Miete, Strom oder Telefon bezahlt. Auch Einkäufe für den gemeinsamen Haushalt können von diesem Konto bestritten werden.

Damit das gemeinsame Haushaltskonto sinnvoll ist, sollte sich das Paar zunächst die Zeit nehmen und festlegen, welche Fixkosten jeden Monat für den gemeinsamen Haushalt zu Buche schlagen. Außerdem ist zu klären, ob beide Parteien diese Kosten zu gleichen Teilen tragen oder ob zum Beispiel der geringer verdienende Ehepartner nur einen kleineren Anteil an den Fixkosten übernimmt. Dementsprechend können beide Parteien monatlich einen festgelegten Betrag auf das gemeinsame Haushaltskonto überweisen, von dem dann Daueraufträge und Überweisungen abgehen. So werden die gemeinsamen Kosten fair aufgeteilt und jeder behält einen Teil seines Einkommens zur freien Verfügung. Ob von diesem frei verfügbaren Einkommen noch ein bestimmter Anteil zu gemeinsamen Sparzwecken aufgewendet werden soll, entscheidet das Paar individuell nach den gemeinsamen Bedürfnissen.

Wenn bei einem Steuerklassenwechsel ein Partner finanziell deutlich schlechter da steht als vorher, sollte dies zumindest zum Thema gemacht werden. Dann ist es wichtig, sich klar zu machen, dass der Mehrverdienst des Anderen nicht ihm persönlich sondern der Familienkasse zugutekommt. Ein gemeinsames Haushaltskonto kann auch dabei helfen, Unstimmigkeiten im Hinblick auf gravierende Verdienstunterschiede zu vermeiden.

Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit

Was gilt bezüglich der steuerlichen Veranlagung zu beachten?

Geld in der HandIn Deutschland hängt eine Eheschließung unmittelbar auch mit der Einteilung in die vorhandenen Steuerklassen und damit mit dem Verdienst beider Ehepartner zusammen. Grundsätzlich ist es so, dass Verheiratete nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 übergehen. Es verändert sich die steuerliche Belastung und damit der Nettoverdienst im Vergleich zu der Zeit vor der Eheschließung.

Verheirateten steht es aber frei, sich für ein anderes Steuerklassenmodell zu entscheiden. So kann ein Ehepartner in Steuerklasse 3 wechseln, die einen deutlich geringeren Steuerabzug mit sich bringt. Der andere Ehepartner wird dann automatisch in Steuerklasse 5 eingestuft, die die meisten Abzüge mit sich bringt.

Auch ein Wechsel in die Steuerklassenkombination "4 / 4 mit Faktor" ist möglich. Der Steuerklassenwechsel ist einmal jährlich möglich und muss dem Finanzamt schriftlich angezeigt werden. Von Steuervorteilen können Paare auch dann profitieren, wenn sie erst spät in einem Kalenderjahr die Ehe schließen. Die steuerlichen Vergünstigungen für Ehepaare werden nämlich rückwirkend auf das gesamte Jahr angerechnet. So dürfen frisch Vermählte für das Jahr ihrer Eheschließung unter Umständen mit einer dicken Rückerstattung rechnen.

Ein Wechsel der Steuerklassen bringt aber nicht nur Vorteile sondern in der Regel auch eine gravierende Veränderung in den jeweiligen Einkommensverhältnissen mit sich. Paare sollten deshalb vor einem Wechsel genau darüber sprechen, was die Änderung für sie bedeutet und wie sie im Alltag damit umgehen möchten. Ein wichtiger Aspekt sollte allerdings die Frage sein, ob sich der Steuerklassenwechsel finanziell lohnt.

 

Die möglichen Steuerklassen für Ehepaare in der Übersicht

(Quelle: steuerklassen.com)

4 / 4 4 / 4 mit Faktor 3 / 5

bei ungefähr gleichen Einkommen (Unterschied maximal 10%)

bei unterschiedlichen Einkommen

bei deutlich unterschiedlichen Einkommen (ein Partner verdient 60% des Gesamteinkommens, der andere 40%)

 

Mit einem Kind ändert sich die Steuerbelastung

Sollte sich die Familie mit der Zeit vergrößern und gemeinsame Kinder hinzukommen, so ist es sinnvoll, die Steuerklassenverteilung noch einmal kritisch zu überprüfen. Mit einem Kind verändern sich die Steuerabzüge und Freibeträge noch einmal und können je nach gewähltem Modell besonders günstig ausgeschöpft werden.

Ernsthafte Gedanken über einen Steuerklassenwechsel sollten sich werdende Eltern übrigens idealerweise schon sechs bis acht Monate vor der Geburt machen. Damit das Elterngeld besonders hoch ausfällt, ist es empfehlenswert, wenn der Elternteil, der das Elterngeld für den längsten Zeitraum nutzen möchte, frühzeitig in Steuerklasse drei 3 wechselt. So fällt das Nettogehalt, das zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, besonders hoch aus und die Familie hat auch während der Elternzeit wenige Einbußen.

Verwandte Themen:

Spartipps zur Hochzeitsplanung

Traumhochzeit finanzieren

Kostenplan zur Hochzeit

Themenübersicht
sitemap-themenübersicht-hochzeitsfluesterer.de