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Der Ehevertrag 2/2

Ehevertag Ja! oder Nein!

Mitten im unbeschwerten Glück ...

Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben sein. Das köstlichste Essen wird serviert, die lustigsten Spiele werden gespielt, die spannendsten Überraschungen dargeboten und ganz wichtig: Unzählige Fotos werden geschossen.

… an die Möglichkeit des Scheiterns denken?

Wer eine rosarote Brille trägt und dazu noch mitten in der stressigen Hochzeitsplanung steckt, denkt gar nicht gern daran, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Vielen Paaren ist es auch schlicht und einfach unangenehm, dieses Thema anzusprechen. Der Partner könnte ja denken, dass man kalte Füße bekommen hat und am gemeinsamen Glück zweifelt; denn allgemein assoziiert man mit dem Thema Ehevertrag auch das Thema Trennung. Wer will sich schon mit dem Thema Scheidung auseinandersetzen, noch bevor die Ehe überhaupt geschlossen wurde.

 

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Ja, Ehe geht auch ohne Vertrag ...

Viele Menschen denken, die Ehe wäre eine Gütergemeinschaft. Alle Besitztümer (Gegenstände und Finanzmittel) würden damit beiden Partnern gemeinsam gehören. Doch das stimmt nicht! Die Ehe ist rechtlich eine Zugewinngemeinschaft. Damit hat jeder Ehepartner seinen eigenen Besitz. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: Weder das Vermögen, das man in die Ehe mitbringt, noch das, was man während der Ehe oder danach erwirbt, ist gemeinschaftliches Vermögen. Der gesetzliche Paragraph der Zugewinngemeinschaft hat klare Regelungen dafür, dass die Rechte jedes Partners gewahrt bleiben:

Mit der Eheschließung sind schon automatisch für den Fall einer Trennung Angelegenheiten wie der Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich rechtlich geregelt (ohne Ehevertrag).

Auch die eventuelle Angst, im Konfliktfall für Schulden des Ehepartners haften zu müssen, ist keine Begründung für einen Ehevertrag:

Die Ehe ist automatisch - ohne Ehevertrag - eine Zugewinngemeinschaft. Diese Regelung der Zugewinngemeinschaft sieht bereits vor, dass ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss.

Bekommt man Vermögen geerbt bzw. geschenkt und möchte dieses weder in der Ehe noch danach mit dem Partner teilen, so ist auch dies kein Grund für einen Ehevertrag:

Ererbtes und geschenktes Vermögen wird nicht als Zugewinn angesehen; es gehört dem Empfänger und er muss es nicht teilen.

Mit der "Ehe als Zugewinngemeinschaft" ist die Gesetzgebung so angelegt, dass ein gerechter und fairer Ausgleich bewirkt werden soll. Aus diesem Grund vertraut die Mehrheit der Hochzeitspaare dem Gesetz und lehnt den Ehevertrag dankend ab.

 

… und doch kann ein Ehevertrag sinnvoll sein

Hände mit Ehering und Paragraph-Zeichen

Gesetzlich ist die Ehe also eine Zugewinngemeinschaft. Das ist ein faires Gesetz, und damit kann man als Ehepaar gut zusammenleben. Doch in einigen Situationen macht ein Ehevertrag Sinn und wir kennen viele Paare, die sich später ärgern, keine vertraglichen Reglungen für ihr eheliches Zusammenleben abgeschlossen zu haben. Ich kann hier nur drei Bereiche als Beispiele nennen:

 

Erster Grund für einen Ehevertrag:

Zentraler Inhalt der Zugewinngemeinschaft ist zwar, dass jeder Partner sein Eigentum hat und behält; dass aber im Falle einer Scheidung der Zugewinn aufgeteilt wird. "Zugewinn" ist das Vermögen, dass ein Partner während der der Ehe für sich persönlich hinzugewonnen hat. Da geht es nicht das Familieneinkommen, das zum regulären Unterhalt der Familie dient, sondern um persönliche Vermögenssteigerung. Hat jemand für sich ein Wirtschaftsunternehmen aufgebaut, Aktien oder Immobilien erworben, so werden diese Vermögen in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen. Das kann zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bis zum Ruin einer Firma) führen, die durch einen Ehevertrag verhindert werden können. Einzelne Bereiche (wie die Wertsteigerung eines Wirtschaftsbetriebes oder der Immobilien) können im Ehevertrag aus der Zugewinnreglung ausgenommen werden.

 

Zweiter Grund für einen Ehevertrag:

Gehen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit und gar unterschiedlicher Kulturkreise die Ehe miteinander ein, so ist es zu empfehlen, dass die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und die Vorstellungen von ehelichen Pflichten und Rechten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht und vertraglich festgehalten werden.

 

Dritter Grund für einen Ehevertrag:

Oftmals hat ein Partner Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen. Das können rechtliche oder freiwillig eingegangene Verpflichtungen Kindern, Eltern oder anderen Verwandten gegenüber sein. Ich denke z. B. an Unterhaltsverpflichtungen bzw. an Versprechen der finanziellen Unterstützung oder der Zusicherung von Wohnrecht. Inwieweit und wie lange betreffen diese Verpflichtungen nun auch den Partner? Gut, dies frühzeitig zu klären.

Ehevertrag - Ja oder Nein

Die Überlegung "Wollen wir einen Ehevertrag oder verzichten wir darauf?" gehört heutzutage unbedingt zur Hochzeitsplanung. Das ist kein Signal und kein Anlass für die "Krise vor der Hochzeit". Über die rechtlichen Grundlagen des ehelichen Zusammenlebens muss ein Brautpaar sprechen; und das Thema sollte nicht zu schnell abgetan werden. Redet über die moralischen, gesetzlichen und finanziellen Bereiche und Rechte und Pflichten, die Ihr miteinander eingeht. Alle erdenklichen Aspekte, die das glückliche Zusammenleben und auch das eventuelle Scheitern der Ehe betreffen, sollten dabei gründlich bedacht werden.

 

Was kostet ein Ehevertrag

Taschenrechner

Paare sollten sich jedenfalls mit einem Rechtsanwalt besprechen. Es fallen also zunächst Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt an. Dazu kommen die Notarkosten; denn der fertige Vertrag muss notariell beglaubigt werden.

 

Die Rechtsanwaltskosten

Bevor Ihr als (zukünftige) Eheleute euch mit eurem Anliegen an einen Rechtsanwalt wendet, durchforstet und vergleicht Ihr natürlich Musterformulierungen für Eheverträge. Klärt für euch schon mal, was Ihr gerne in welcher Weise geregelt haben möchtet. Auf dieser Basis kann ein Anwalt (eine Anwältin) eure Anliegen in rechtliche Form bringen. Wir kennen gute, seriöse Rechtsanwälte, die ein Beratungsgespräch für 50 Euro durchführen - oft sind die Kosten höher, doch mehr als 200 Euro sollten es nicht sein. Erkundigt euch vor Ort nach den Angeboten und Preisen.

 

Die Notarkosten

Im Rahmen des Ehevertrags werden finanzielle Angelegenheiten geregelt. Nach der Höhe dieser Finanzen richtet sich das Honorar des Notars. Zumeist kann euch der Rechtsanwalt schon sagen, wie hoch die Notarkosten sein werden; ansonsten gebt dem Notar Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse; aufgrund einer Tabelle kann er schnell ermitteln, mit welchen Notarkosten Ihr rechnen müsst.

Notargebühren beim Ehevertrag:

 

Der "Ehevertrags-Tipp" zum Schluss

Niemand verpflichtet euch, den Ehevertrag schon vor der Hochzeit abzuschließen. Ihr könnt noch Tage, Monate oder gar Jahre nach dem Ja-Wort zum Anwalt und Notar gehen und den Vertrag aufsetzen. Wenn euch das Thema also vorher zu großen zeitlichen Stress bereitet oder Ihr in eurem Hochzeits-Kostenplan keinen Platz mehr für die Kosten des Ehevertrags habt, so regelt diese rechtlichen Angelegenheiten später. Doch das ist nur der Notfallplan.

 

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