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Autokorso / Hochzeitskonvoi / Jubelfahrt zur Hochzeit

Überall auf der Welt - rund um den Erdball - gibt es die Sitte, bei Hochzeitsfeiern mit viel Getöse das Brautpaar zu begrüßen sowie die Aufmerksamkeit auf Braut und Bräutigam zu lenken. Dazu dienen die Blechdosenschlange an der Hochzeitslimousine ebenso wie das Hupkonzert, die Böllerschüsse und das Abfeuern von Schreckschusspistolen. Im Mittelalter wollte man mit furchterregendem Lärm böse Geister vertreiben - an die Geister glaubt man nicht mehr, doch der Lärm ist als Hochzeitsbrauch geblieben. Die meisten dieser Hochzeitsbräuche sind zwar juristisch gesehen eine Ordnungswidrigkeit, werden aber von den Ordnungshütern geduldet. Doch einige gesetzliche Vorgaben müssen berücksichtigt werden.

 

Das müssen Teilnehmer im Hochzeits-Autokorso wissen!

Gilt für den Autokorso die Straßenverkehrsordnung?

Nach §1 der Straßenverkehrsordnung ist man im Straßenverkehr zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet, belästigt, behindert oder geschädigt werden. An dieser Grundregel wird auch das Verhalten im Autokorso gemessen.

Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für den Hochzeits-Konvoi.

Das bedeutet auch, dass für jedes einzelne Fahrzeug im Korso die Verkehrszeichen und Verkehrsvorschriften, also auch Ampeln, Fußgängerüberwege, Stop- und Vorfahrtsschilder Gültigkeit haben.

Ist der Hochzeitskorso ein Konvoi bzw. eine Kolonne?

Ein Hochzeitskorso ist verkehrsrechtlich weder Konvoi noch Kolonne. Wäre der Hochzeitskorso ein Konvoi bzw. eine Kolonne, so würden besondere Reglungen gelten: An einer Verkehrsampel müsste nur das erste Fahrzeug darauf achten, dass die Ampel grün ist - alle anderen dürften folgen, auch wenn die Ampel auf rot springt. Nur das erste Fahrzeug müsste den Zebrastreifen beachten - alle anderen dürften sich anhängen und Fußgänger müssten warten. Die Konvoireglung gilt auch an Kreuzungen sowie im Kreisverkehr - andere Fahrzeuge dürften sich nicht in die Kolonne drängen. Für eine Kolonne gelten also besondere Bedingungen.

Doch der Korso anlässlich einer Hochzeit, bei dem mehrere Fahrzeuge die Hochzeitslimousine begleiten, ist rechtlich gesehen kein geschlossener Verband, also keine Kolonne, kein Konvoi. Das wird von den einzelnen Fahrzeugführern oft missverstanden.

Beim Hochzeitskorso gilt für jedes Auto einzeln die Straßenverkehrsordnung und jeder Fahrzeugführer ist verantwortlich. Fahrzeuge können sich also nicht unbedenklich an die Hochzeitslimousine hängen.

Braucht man für den Korso eine Genehmigung?

Für den Korso brauchtet Ihr eigentlich eine offizielle Erlaubnis, denn unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro (für jedes Fahrzeug) nach sich ziehen. Theoretisch wäre es möglich, den Autokorso als Konvoi anzumelden. Würde diese Kolonne dann offiziell genehmigt, so würde sie als geschlossener Fahrzeugverband betrachtet und könnte problemlos von A nach B oder im Kreis oder auch hin- und her fahren. Man würde auch Begleitung und Schutz durch die Polizei erhalten. Doch eine solche Genehmigung erhält man nur, wenn die die Hochzeit von allgemeinem Interesse ist bzw. die Hochzeiter Personen des öffentlichen Interesses sind. Doch da Ihr wahrscheinlich kein Prinz bzw. keine Prinzessin seid, kein Filmstar und nicht mal amtierender König des örtlichen Schützenvereins, könnt Ihr dies vergessen. Ihr bekommt als "Otto Normalverbraucher" keine offizielle Genehmigung.

Veranstaltet den Autokorso also einfach ohne Genehmigung auf eigene Gefahr und Verantwortung. Wenn jedes einzelne Fahrzeug die Straßenverkehrsordnung achtet und niemanden in Gefahr bringt oder schädigt, wird die Polizei in der Regel nicht einschreiten und kleine Ordnungsverstöße nicht verfolgen.

Beachtet dazu auch die anderen Punkte dieser Seite, insbesondere weiter unten auf dieser Seite den Abschnitt: "Zehn Verhaltensweisen, die im Hochzeitskorso untersagt sind!"

 

Muss man sich auch beim Autokorso anschnallen?

Ja, es gilt auch für Autos, die im Korso fahren die Anschnallpflicht. Ist der Sicherheitsgurt nicht korrekt angelegt, kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Strafe von 30,-- Euro erhoben werden. Es entfällt allerdings die Anschnallpflicht, wenn sich die Fahrzeuge im Schritttempo bewegen. Doch das Schritttempo behindert unnütz den Verkehr.

Selbst wenn die Polizei wahrscheinlich nicht einschreitet und den Korso wegen einiger nicht angeschnallter Personen wohl nicht anhalten wird, ist man jedenfalls auf der sicheren Seite, wenn man den Sicherheitsgurt anlegt.

Denn der Korso an sich ist schon an sich eine Ordnungswidrigkeit und jedenfalls sollte man darauf achten, die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten so gering wie möglich zu halten. Man darf sowieso während der Fahrt (so langsam man auch fährt) sich nicht aus dem Fenster lehnen, nicht auf dem Autodach oder auf der Motorhaube sitzen oder (im Kabrio) während der Fahrt stehen. Den Sicherheitsgurt anzulegen mindert den Korsospass nicht. Also: Schnallt euch an!

 

Was sagt die Polizei zum Hochzeits-Autokorso?

Wie weiter oben dargestellt ist ein Autokorso anlässlich der Hochzeitsfeier eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei könnte einschreiten. Ich habe bei mehreren Polizeistationen nachgefragt, wie die Polizei mit einem solchen Autokorso umgeht. Die Antworten sind gleich:

"Solange es zu keiner groben Gefährdung des Straßenverkehrs kommt, drücken wir bei solchen Jubelfahrten beide Augen zu und lassen die Hochzeitsgesellschaft gewähren. Uns ist kein Fall bekannt, wo Hochzeiter wegen unnützen Hin- und Herfahrens (das ist eigentlich nicht erlaubt), wegen der Blechdosen am Fahrzeug oder wegen des Hupkonzerts belangt wurden. Allerdings schreiten wir ein, wenn Fahrzeugführer offensichtlich alkoholisiert sind, mit dem Handy hantieren, Reifen durchdrehen lassen (das kann den Straßenbelag beschädigen) oder eben den Straßenverkehr gefährden, also die Verkehrssicherheit beeinträchtigen bzw. den Verkehrsfluss deutlich behindern. Auch akzeptieren wir auf Autobahnen nur genehmigte Korsos, also angemeldete Kolonnen."

Die Ordnungshüter können so vorgehen, denn sie haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Zugunsten der Brauchtumspflege können die Teilnehmer von Jubelfahrten gewähren lassen - solange niemand gefährdet bzw. über die maßen behindert wird.

 

Zehn Verhaltensweisen, die im Hochzeitskorso untersagt sind!

 

1) Handynutzung am Steuer ist verboten!

Dem Fahrzeugführer ist es verboten, das Handy (Smartphone) während der Fahrt in die Hand zu nehmen bzw. zu bedienen - das gilt uneingeschränkt auch, wenn das Fahrzeug teil eines Hochzeits-Korsos ist. Dieses Handyverbot gilt nicht nur für das telefonieren; man darf auch nicht mal eben schauen, welche Nachricht einging oder die Verkehrslage prüfen. Das Hantieren mit dem Handy am Steuer ist eine grob fahrlässige Aktion. Verursacht man auf diese Weise einen Unfall, so kann sogar der Versicherungsschutz gestrichen bzw. eingeschränkt werden.

 

2) Durchdrehende quietschende Reifen sind problematisch!

Wie das 'Hupen ohne Grund' ist auch das Reifen durchdrehen lassen eine Ordnungswidrigkeit. Doch während das Hupen einfach zum Hochzeitskorso gehört und üblicherweise von der Polizei geduldet wird, sollte die Hochzeitsgesellschaft durchdrehende quietschende Reifen vermeiden. Denn die Polizei ist diesbezüglich argwöhnisch geworden, nachdem durchgehenden Reifen schon oft die Fahrzeugdecke beschädigten und der Rauch schon in Tunneln Feueralarm ausgelöst hat. Kann man sich beim Korso selbst noch darauf berufen, dass man nur ein Brauchtum pflegt, so haben quietschende Reifen und aufheulende Motoren wenig mit Brauchtumspflege zu tun - die Polizei ist deshalb eher veranlasst, einzugreifen.

 

3) Die rote Ampel und die Vorfahrtsegeln müssen beachtet werden!

Steht die Ampel auf rot, so muss angehalten werden, dies gilt auch für Fahrzeuge, die Teil eines Korsos sind. Anders ist dies bei einer angemeldeten, genehmigten Kolonne - siehe weiter oben im Kapitel: Ist der Hochzeitskorso ein Konvoi bzw. eine Kolonne? Das Achten der Vorfahrt gilt ebenso für andere Vorfahrtsegeln, wie die rechts-vor-links-Regel. Bedenkt dies bei der Planung des Korsos und sprecht ab, wie es dennoch gelingen kann, den Zusammenhalt nicht zu verlieren.

 

4) Nicht mehr Insassen als zulässig!

Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt ist für eine bestimmte Personenzahl zugelassen. Das Fahren im Korso berechtigt nicht, mehr Personen zu transportieren, als zulässig sind. Wenn Ihr unsicher seid, so schaut, wieviele Sicherheitsgurte der Wagen hat - es dürfen nicht mehr Personen im Auto sitzen als sich anschnallen können. Die Anschnallpflicht gilt auch hier.

 

5) Alle Personen müssen angeschnallt sitzen!

Während sich das Fahrzeug bewegt, darf sich niemand auf dem Dach oder auf der Motorhaube befinden! Untersagt ist auch das Hinauslehnen bzw. Hinausstrecken aus einem Fenster oder Schiebedach. Auch darf im Kabrio bei der Fahrt nicht gestanden werden. Bei diesen Verhaltensweisen besteht eine hohe bzw. erhöhte Verletzungsgefahr.

 

6) Scharfe Schüsse und Platzpatronen sind untersagt!

Sind zur Hochzeitsfeier Schüsse mit der Schreckschusspistole erlaubt? Diese Frage können wir ganz kurz beantworten: "Nein - auf keinen Fall!" Sogenannte Freudenschüsse sind grundsätzlich untersagt - sie sind eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt für scharfe Schusswaffen wie auch für das Abfeuern von Platzpatronen bzw. Knallpatronen aus der Schreckschusspistole.

 

7) Böller und Pyrotechnik bedürfen einer besonderen Genehmigung!

Erst mal ist dazu zu sagen, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern und das Abschießen von Kanonenschüssen & Böllerschüssen verboten ist. Doch Sonderreglungen machen es möglich, die Hochzeit mit Kanonenschüssen anzukündigen oder dem Brautpaar zur Überraschung ein Feuerwerk zu schenken. Auf einer extra Seite beschreiben wir, wie man anlässlich einer Hochzeitsfeier ein Feuerwerk oder Böllerschüsse ermöglicht.

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8) Fahrzeugschmuck, darf die Sicht nicht behindern!

Natürlich gehört ein hochzeitstypischer Schmuck an das Brautauto und an die Fahrzeuge, die am Hochzeits-Auto-Korso teilnehmen. Aber diese Verbote gelten für die Brautlimousine wie auch für die anderen Fahrzeuge:

• Der Außenschmuck, darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht einschränken!
• Innendeko darf den Fahrer nicht behindern!
• Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden!
• Man darf keine zusätzlichen Lichter am Fahrzeug anbringen!
• Außendeko darf die Kennzeichen (Nummernschilder) nicht verdecken!

 

9) Korso fahren auf der Autobahn bitte unterlassen?

Verboten ist es an sich nicht, im Hochzeitskorso über die Autobahn zu fahren; doch da in den vergangenen Jahren solche Konvois massiv den Verkehr beeinträchtigten, ist die Polizei zunehmend weniger bereit, hier Ordnungswidrigkeiten zu tolerieren.

Korso heißt vom Begriff her "langsames hin- und herfahren". Das geht auf der Autobahn natürlich nicht. Zwar darf man auf der Autobahn auch langsam fahren, aber nur, wenn es dem Verkehrsfluss angemessen ist. Auf der Autobahn muss man sich also als einzelnes Fahrzeug dem Verkehrsfluss anpassen. Fährt man im Korso, also im selbst ernannten Konvoi, so kann das nur schwer gelingen.

Hinzu kommt, dass die Accessoires, also die Dekoration der Hochzeitsautos üblicherweise auf ein mäßig schnelles Fahren ausgerichtet sind und bei schnellerer Fahrt abfliegen können. Ein Hupkonzert, das Anschalten der Warnblinkanlage und das Betätigen der Lichthupe sind auf der Autobahn für andere Fahrzeuge in besonderem Maße irritierend. Diese, ansonsten für Hochzeitskorsos übliche Warnzeichen, akzeptiert die Polizei auf der Autobahn nicht1 Ein Hochzeitskonvoi hat den Zweck, die Blicke auf sich zu lenken, das ist auf der Autobahn aber in gesteigertem Maße gefährlich.

Fazit: Ein Hochzeits-Auto-Korso gehört nicht auf die Autobahn!

 

10) Alkohol und Drogen am Steuer dürfen nicht sein!

Eine leichte Alkoholisierung des Fahrzeugführers (bis 1 Promille) ist eine Ordnungswidrigkeit und noch keine Straftat. Man könnte also meinen, dass da die Polizei ein Auge zudrückt. Doch für das Gesetz "Kein Alkohol am Steuer" gibt es keine Ausnahmen und kein Pardon.

Unter normalen Bedingungen darf die Blutalkoholkonzentration des Fahrzeugführers 0,5 Promille betragen, doch das Fahren im Korso ist keine normale Bedingung - es ist per se ein auffälliges Fahrverhalten. Da darf der Blutalkoholspiegel nicht über 0,3 Promille liegen! Seht es einfach so: Ab 0,3 Promille geht der Fahrer ein Risiko ein; ab 0,5 ‰ begeht er eine eindeutige Ordnungswidrigkeit, bei der die Polizei kein Auge zudrückt; ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat.

So schätzt man ein, wieviel Promille Alkohol man im Blut hat: Eine 80 kg schwere, gesunde Person hat nach dem Verzehr von 0,5 Litern Bier einen Blutalkoholspiegel von 0,3 ‰ - das geht also noch durch. Das kleine Glas Sekt bringt aber bei derselben Person schon 0,45 ‰ - das ist die Grenze. Der Körper baut auch Alkohol ab - höchstens 0,1 Promille pro Stunde.

Am besten ist also, es sitzt jemand am Steuer, der keinen Alkohol getrunken hat. Ansonsten überprüft, wieviel Ihr in den zwei Stunden vor Antritt der Fahrt trinken dürft. Da ist ein Alkoholrechner / Promillerechner.

 

Weiter:

Blechdosen & Hupkonzert

Schmuck der Hochzeitslimousine

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