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Natürlich soll man auch am Brautauto erkennen, dass hier ein glückliches neuvermähltes Paar unterwegs ist. Also wird nicht nur die Braut, sondern auch die Hochzeitslimousine mit entsprechenden Accessoires ausgestattet. Doch welcher Schmuck für die Hochzeitskarosse ist erlaubt und welche Autodeko ist verboten?
"Grundsätzlich ist festzuhalten: Das Schmücken des Hochzeitsautos gehört zu den Grundrechten. Doch die Straßenverkehrsordnung macht Einschränkungen, die unbedingt zu beachten sind, wenn man keinen "Ärger" mit der Polizei provozieren möchte. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich an den klassischen Schmuck für Hochzeitslimousinen hält."
Herz und andere Symbole auf der Motorhaube
Das Herz auf der Motorhaube ist jedenfalls erlaubt und daher völlig unproblematisch. Beliebt ist das Rosenherz aus künstlichen Blumen wie folgende Beispiele zeigen:
Die Herzen auf der Motorhaube müssen nicht aus Blumen sein, auch solche Ausführungen zeigen sehr schön: Hier ist das Brautpaar unterwegs:
Das Herz ist das beliebteste Symbol; doch auch zwei Ringe zeigen an, dass es sich um die Brautlimousine handelt:
Ja, erlaubt ist das Verzieren der Motorhaube; doch jeder Fahrzeugführer (und bei der privaten Hochzeitslimousine das Brautpaar) ist verantwortlich dafür, dass der Schmuck hält. Die Dekoration darf beim Fahren nicht herab wehen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Girlande auf der Motorhaube
Auch eine flach über die Motorhaube gespannte Girlande ist ein traditioneller Schmuck für das Hochzeitsauto. Die Blumengirlande, die sich von Außenspielgel zu Außenspiegel spannt, zeigt an, dass hier ein Brautpaar unterwegs ist:
Falls Ihr den Schmuck für die Hochzeitslimousine online im Netz bestellt, so wird er zumeist mit Saugknöpfen geliefert (eventuell mit doppelseitigem Klebeband) - achtet auf die Beschreibung. Wenn Ihr den Blumenschmuck im Blumengeschäft anfertigen lasst, so haben die Floristen passende Saugknöpfe sicherlich auf Lager.
Die über die Motorhaube des Hochzeitsautos gespannte Girlande ist völlig o. k. wie auch Blumengestecke. Doch die Girlande darf nicht das KFZ-Kennzeichen verdecken und die Blumen dürfen nicht so hoch sein, dass sie die Sicht des Fahrzeugführers behindern.
Schmuck auf der Motorhaube gehört nur auf die Brautlimousine, also auf das Fahrzeug, in dem das Brautpaar sitzt. Auf den übrigen Fahrzeugen im Hochzeitskorso haben Blumengestecke, Herzen und Girlanden also nicht zu suchen. Für die anderen Autos, die im Hochzeitskonvoi mitfahren und der Hochzeitslimousine folgen, gibt es aber auch schönen, passenden Autoschmuck.
Auch das ist passender Schmuck für Autos im Hochzeitskonvoi, bei dem man sich um die Erlaubnis keine Sorgen machen muss. Das sind in erster Linie Antennenschleifen bzw. Schleifen für den Seitenspiegel.
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Beeinträchtigt ein Blumengesteck auf der Motorhaube die Sicht des Fahrzeugführers, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Es ist sowieso sinnvoll, ein flaches Gesteck zu wählen, damit der Fahrtwind nicht einzelne Blumen oder Dekogegenstände wegweht.
Dann muss die Heckscheibe frei bleiben!Üblicherweise besitzen PKWs zwei Außenspielgel, also darf die Heckscheibe mit einem Plakat wie "Just married!", "Frisch verheiratet!", "Junges Paar!" bedeckt sein. Ältere Limousinen und Sportwagen (die ja als Brautlimousine beliebt sind) haben oft nur einen (oder keinen) Außenspiegel - da muss die Heckscheibe frei bleiben!
Innendeko darf den Fahrer nicht behindern!Die Gefahr der Sichtbehinderung gilt nicht nur für Dekorationen, die außen am Fahrzeug angebracht ist. Auch im Wageninneren angebrachte Dekomaterialien dürfen den Fahrer nicht stören oder gar behindern. Da dürfen also keine Deko-Eheringe oder Deko-Herzen im Sichtfeld sein oder gar herumbaumeln. Bringt man im Fahrzeug Accessoires an, so müssen diese zudem so befestigt sein, dass sie nicht in den Fußraum fallen können. Das ist erhöht die Unfallgefahr. Bei Unfällen, die von Beteiligten im Autokorso verursacht werden, sind Versicherungen besonders "hellhörig"; bei grober Fahrlässigkeit wird eine Erstattung von Unfallschäden verweigert.
Auto-Accessoires dürfen bei der Fahrt nicht abfallen!Vergewissert Euch, dass die Deko am Hochzeitsauto fest sitzt und auch dem Fahrtwind widersteht. Herunterfallender Autoschmuck hat schon Unfälle verursacht und Versicherungen haben sich geweigert, den Schaden zu begleichen. Darüber hinaus sieht es einfach nicht gut aus, wenn das Brautauto Blumen, Herzen oder Ringe verliert - leicht kann man dies als "böses Omen" für die Haltbarkeit der Ehe interpretieren!
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden!Die Deko an den Fahrzeugen darf weder Passanten noch andere Fahrzeuge gefährden. Es dürfen also z. B. keine Fahnenstangen aus dem Fahrzeug geschwenkt werden.
Die "Just Married-Fahne" muss eng am Fahrzeug anliegen, da die vorgeschriebenen Maße des Fahrzeugs auch nicht durch Fahnen überschritten werden dürfen.
Man darf keine zusätzlichen Lichter am Fahrzeug anbringen!Jeder Personenkraftwagen hat eine feste und vorgeschriebene lichttechnische Einrichtung. Diese darf nicht verändert werden. Es ist verboten, zusätzliche Lichtquellen anzubringen - auch nicht für einzelne Fahrten. Es darf also auch für den Hochzeits-Auto-Korso keine Dekobeleuchtung wie Blinklichter oder Lichterketten angebracht werden. Das gilt für Fahrten im Hellen wie bei Dunkelheit. Zusätzliche Lichtquellen am Fahrzeug könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren, blenden oder ablenken. Zudem sehen Lichterketten am PKW kitschig aus.
Außendeko darf nichts Wichtiges verdecken!Die funktionierende Fahrzeugbeleuchtung mit Scheinwerfern, Stopp- und Blinklicht ist wichtig für die Verkehrssicherheit. Die Accessoires, die man für die Hochzeit anbringt, dürfen keinen Teil der Fahrzeugbeleuchtung verdecken!
Ebenso dürfen Dekomaterialien, Schilder oder Fahnen das Nummernschild (Kfz-Kennzeichen) nicht verdecken. Das ist also nicht erlaubt - obwohl so bei Amazon beworben - schaut mal:
Das darf so nicht!
Das Schild darf gern über der Rückscheibe hängen (da das Auto zwei Außenspiegel hat) - aber eben nicht das Nummernschild (KFZ-Kennzeichen) verdecken.
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